| Hausordnung der Karl Marx Schule |
Lizenzen & Quellen
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Du bist Schüler unserer offenen Ganztagsschule. Das gibt dir Rechte, verpflichtet dich aber auch zur Einhaltung bestimmter Regeln, damit in unserer Schule jeder Schüler ungestört lernen und arbeiten kann. 1. Ordnung und Sauberkeit
Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände/Parkplatz und im Schulgebäude ist untersagt. Besucher melden sich im Sekretariat an.
Das Schulgelände darf während des gesamten Unterrichtstages nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. In Frei- und Ausfallstunden darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten verlassen werden.
Die Fahrschüler halten sich bis einige Minuten vor der Busfahrt auf dem Schulhof auf. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Nikotin, Drogen jeder Art, Vapes, Energy Drinks sowie Kaugummikauen im Unterricht sind den Schülern verboten. Gegenstände, mit denen Unfallgefahren verbunden sind, (Messer, Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Reizgas und ähnliche Dinge) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Soundboxen, Lautsprecher und ähnliche technische Geräte, die den Schulbetrieb stören können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Ausnahme: Kopfhörer für den Schulbetrieb.
Handys sind während des gesamten Schultages und während schulischer Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschaltet. Verstößt ein Schüler gegen diese Regelung, wird ihm das Gerät abgenommen. Nur die Sorgeberechtigten sind zur Abholung berechtigt. Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitung oder der Fachlehrer.
b) Kleidung Das Tragen von Kleidung und das Repräsentieren von Symbolen, welche extremistische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder Menschen verachtende Einstellungen darstellen, sind nicht zulässig.
c) Aufsichten Schüleraufsichten sind als Respektpersonen zu akzeptieren und ihre Anordnungen sind zu befolgen. Sie weisen sich durch Namensschilder aus.
d) Aufbewahrung persönlicher Sachen Fahrräder bzw. Mopeds sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Jeder Schüler ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung. Das Fahrrad- bzw. Moped fahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
e) Nutzung der Toiletten
f) Beschädigung des Inventars 2. Unterrichtszeiten und Pausen
b) Pausen
Bei Regen in den großen Hofpausen kann die aufsichtführende Lehrkraft entscheiden, dass sich die Schüler im Windfang aufhalten können.
c) Unterrichtsende
d) Fehlzeiten
Beurlaubungen vom Unterricht bis zu 3 Tagen müssen durch die Sorgeberechtigten beim Klassenleiter, bei mehr als 3 Tagen bzw. unmittelbar vor oder nach den Ferien beim Schulleiter mittels des entsprechenden Formulars rechtzeitig beantragt werden. Abmeldungen im Krankheitsfall während des Unterrichtstages erfolgen persönlich beim jeweiligen Fachlehrer und werden aktenkundig im Klassenbuch vermerkt. Betroffene Schüler melden sich zudem im Sekretariat, damit die Sorgeberechtigten kontaktiert werden. 3. Vertretung
b) Unterrichtsbeginn ohne Anwesenheit des Lehrers
4. Alarm und Evakuierungsplan
5. Verstöße gegen die Hausordnung
Diese Hausordnung ist durch Beschluss der Schulkonferenz ab 01.08.2025 gültig. |

