Hausordnung der Karl Marx Schule
 

Lizenzen & Quellen

    Du bist Schüler unserer offenen Ganztagsschule. Das gibt dir Rechte, verpflichtet dich aber auch zur Einhaltung bestimmter Regeln, damit in unserer Schule jeder Schüler ungestört lernen und arbeiten kann.


    1. Ordnung und Sauberkeit


    a) Allgemeine Regeln
    Alle Schüler und Lehrer erscheinen pünktlich, verhalten sich rücksichtsvoll und höflich und achten einander.


    Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände/Parkplatz und im Schulgebäude ist untersagt. Besucher melden sich im Sekretariat an.

     

    Das Schulgelände darf während des gesamten Unterrichtstages nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. In Frei- und Ausfallstunden darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten verlassen werden.

     

    Die Fahrschüler halten sich bis einige Minuten vor der Busfahrt auf dem Schulhof auf.
    Jeder Unfall eines Schülers auf dem Schulweg oder in der Schule ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruches sofort zu melden.

    Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Nikotin, Drogen jeder Art, Vapes, Energy Drinks sowie Kaugummikauen im Unterricht sind den Schülern verboten.

    Gegenstände, mit denen Unfallgefahren verbunden sind, (Messer, Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Reizgas und ähnliche Dinge) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

     

    Soundboxen, Lautsprecher und ähnliche technische Geräte, die den Schulbetrieb stören können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Ausnahme: Kopfhörer für den Schulbetrieb.

     

    Handys sind während des gesamten Schultages und während schulischer Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschaltet. Verstößt ein Schüler gegen diese Regelung, wird ihm das Gerät abgenommen. Nur die Sorgeberechtigten sind zur Abholung berechtigt. Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitung oder der Fachlehrer.

     

    b) Kleidung
    Jeder Schüler ist gehalten, angemessen gekleidet zum Schulbesuch zu erscheinen.

    Das Tragen von Kleidung und das Repräsentieren von Symbolen, welche extremistische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder Menschen verachtende Einstellungen darstellen, sind nicht zulässig.

     

    c) Aufsichten
    Die Schüleraufsichten (aus Klasse 9 und 10) unterstützen in der großen Pause die aufsichtführenden Lehrer.

    Schüleraufsichten sind als Respektpersonen zu akzeptieren und ihre Anordnungen sind zu befolgen. Sie weisen sich durch Namensschilder aus.

     

    d) Aufbewahrung persönlicher Sachen
    Die Jacken gehören an die Garderobe. Für die eigenen Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

    Fahrräder bzw. Mopeds sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Jeder Schüler ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung. Das Fahrrad- bzw. Moped fahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

     

    e) Nutzung der Toiletten
    Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Nutzung der Toiletten erfolgt nur in den Pausen. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Lehrer.

     

    f) Beschädigung des Inventars
    Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung des Mobiliars, der Wände der Lehrmittel und sonstiger Einrichtungsgegen-stände wird der entsprechende Schüler zur Verantwortung gezogen. Zerstörungen oder entsprechende Beobachtungen sind umgehend dem Schulpersonal zu melden.


    2. Unterrichtszeiten und Pausen


    a) Unterrichtsbeginn
    Alle Schüler erscheinen pünktlich, spätestens 7.25Uhr und mit vollständigen Arbeitsmitteln und Hausaufgaben zum Unterricht.


    Unterrichtszeiten                               Pausen


    0. Org-zeit 07.30 – 07.55 Uhr        1. Pause 09.30 – 09.45 Uhr
    1. Block 08.00 – 09.30 Uhr            2. Pause 11.15 – 11.40 Uhr
    2. Block 09.45 – 11.15 Uhr            3. Pause 13.10 – 13.30 Uhr
    3. Block 11.40 – 13.10 Uhr
    4. Block 13.30 – 15.00 Uhr


    b) Pausen
    In den Hofpausen begibt sich jeder Schüler auf den Schulhof. Auch an den Tagen der Öffnung der Cafeteria begibt sich jeder Schüler nach dem Kauf auf dem Schulhof.
    In der Mittagspause kann jeder, der Essen bestellt hat, im Speiseraum sein Mittagessen einnehmen.

     

    Bei Regen in den großen Hofpausen kann die aufsichtführende Lehrkraft entscheiden, dass sich die Schüler im Windfang aufhalten können.

     

    c) Unterrichtsende
    Nach Schulschluss verlassen alle Schüler das Schulgelände. Fahrschüler warten bis zum Eintreffen ihres Busses auf der Stellfläche vor dem Atrium.

     

    d) Fehlzeiten
    Bei Krankheit muss am ersten Tag der Erkrankung der Schüler in der Schule bis 8 Uhr telefonisch, per Mail oder Kontaktformular auf der Homepage entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden. In begründeten Fällen kann bei Krankheit generell ein ärztliches Attest verlangt werden. Die Nacharbeit der Unterrichtsinhalte erfolgt in eigener Verantwortung.

     

    Beurlaubungen vom Unterricht bis zu 3 Tagen müssen durch die Sorgeberechtigten beim Klassenleiter, bei mehr als 3 Tagen bzw. unmittelbar vor oder nach den Ferien beim Schulleiter mittels des entsprechenden Formulars rechtzeitig beantragt werden.

    Abmeldungen im Krankheitsfall während des Unterrichtstages erfolgen persönlich beim jeweiligen Fachlehrer und werden aktenkundig im Klassenbuch vermerkt. Betroffene Schüler melden sich zudem im Sekretariat, damit die Sorgeberechtigten kontaktiert werden.


    3. Vertretung
    a) Vertretungsplan
    Alle Schüler haben die Pflicht, sich jeden Tag am Vertretungsplan über Änderungen des Stundenplanes zu informieren. Die dort ausgewiesenen Vertretungsstunden sind verbindlich. Alle Schüler haben sich darauf einzustellen und die entsprechenden Unterrichtsmaterialien mitzubringen.

     

    b) Unterrichtsbeginn ohne Anwesenheit des Lehrers
    Sollte eine Klasse 5 min nach Unterrichtbeginn noch ohne Lehrer sein, so meldet dies der Klassensprecher bzw. Stellvertreter im Sekretariat.

     

    4. Alarm und Evakuierungsplan
    Alle Lehrer und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Fluchtwege und Notausgänge. Im Notfall sind die Fenster und Türen zu schließen. Der Sammelplatz ist die gekennzeichnete Fläche auf dem Schulhof.

     

    5. Verstöße gegen die Hausordnung
    Bei Verstößen gegen die Hausordnung können pädagogische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 24 des Schulgesetzes eingeleitet werden.

     

    Diese Hausordnung ist durch Beschluss der Schulkonferenz ab 01.08.2025 gültig.





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